SCHULE

Stundenplan

1.Stunde            07.45Uhr bis 08.30Uhr   Fachbezogener Unterricht

Pause                08.30Uhr bis 08.35Uhr   Pause

2.Stunde            08.35Uhr  bis 09.20Uhr   Fachbezogener Unterricht

Pause                09.20Uhr  bis  09.30Uhr  Frühstückspause

Pause                09.30Uhr  bis  09.50Uhr  Pause

3.Stunde            09.50Uhr  bis  10.35Uhr  Fachbezogener Unterricht

4.Stunde            10.35Uhr  bis  11.25Uhr  Fachbezogener Unterricht

Pause                11.25Uhr  bis  11.45Uhr  Pause

5.Stunde            11.45Uhr  bis  12.45Uhr  Betreuung

                                                         Ferien

Ferien 2011 im deutschen Bundesland Niedersachsen:

Winterferien 31.01. - 01.02.
Osterferien / Frühjahrsferien 16.04. - 30.04.
Pfingstferien 03.06./14.06.
Sommerferien 07.07. - 17.08.
Herbstferien 17.10. - 29.10.
Weihnachtsferien 23.12. - 04.01.

                                                                                                                                 

Gesetzliche Feiertage 2011 im Bundesland Niedersachsen:

Neujahr Samstag, 01.01.2011
Karfreitag Freitag, 22.04.2011
Ostermontag Montag, 25.04.2011
Tag der Arbeit Sonntag, 01.05.2011
Christi Himmelfahrt Donnerstag, 02.06.2011
Pfingstmontag Montag, 13.06.2011
Tag der Deutschen Einheit Montag, 03.10.2011
1. Weihnachtstag Sonntag, 25.12.2011
2. Weihnachtstag Montag, 26.12.2011


Adresse/Kontakt:
Hasberger Dorfstr. 60 * 27751 Delmenhorst *
Tel & Fax +49 4221 41858

Die Grundschule Hasbergen ist eine verlässliche Grundschule, hier findet in der Regel immer Unterricht statt. Sollte im Radio Schulausfall angesagt werden, fährt zwar kein Bus, sind aber Lehrkräfte und/oder Betreuungskräfte in der Schule zugegen. Bei starken Witterungen wird vom Bürgertelefon darauf hingewiesen, dass es Ihnen überlassen bleibt ob Sie Ihr Kind in die Schule bringen oder zuhause lassen.

Beim Bürgertelefon der Stadt Delmenhorst  04221 / 99 11 99 erhalten Sie immer aktuelle Informationen und rechtliche Hinweise (Bandansage) über die Schulausfälle in Delmenhorst. Praktisch wenn man morgens die Durchsage verpasst hat.

                           Grundsätze der Hausaufgaben  


Sinn und Zweck der Hausaufgaben:
Die Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. Die Hausaufgabenstellung ist ausgerichtet auf die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken, die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen.

Absprachen über die Art und den Umfang der Hausaufgaben:
Alle Schülerinnen und Schüler müssen in der Grundschulzeit lernen, täglich Hausaufgaben zu erledigen.

1. Schuljahr ~ Es soll Hausaufgaben geben, die aber die Zeit von 20 bis 30 Minuten nicht überschreiten sollten.

2. Schuljahr ~ Es soll regelmäßig Hausaufgaben geben, die während des Schuljahres im Umfang gesteigert werden sollen, bis zu 30 Minuten.

3. Schuljahr ~ Es soll täglich Hausaufgaben geben, die die Zeit von 45 bis 60 Minuten nicht übersteigen sollen.

4. Schuljahr ~ Es soll täglich Hauaufgaben geben, die bis zu 60 Minuten dauern dürfen und zunehmend qualitativ gesteigert werden sollen.

Bei den angegebenen Zeitetn handelt es sich um Richtwerte, die individuell über- bzw. unterschritten werden können.
Die Hausaufgaben und die Ankündigung von schriftlichen Arbeiten in den verschiedenen Fächern werden an eine von der Klassenlehrkraft bestimmte Wandtafelseite angeschrieben und dürfen von den Kindern nicht entfernt werden. Die Kinder notieren ihre Hausaufgaben in einem dafür angelegten Heft.

Würdigung der Hausaufgaben:
Die Hausaufgaben werden kontrolliert und angemessen gewürdigt. Sie werden nicht benotet. Nicht gemachte Hausaufgaben werden von jeder Lehrkraft in einer Liste dokumentiert.

Ahndung bei nicht erledigten Hausaufgaben:
Die Hausaufgaben müssen nachgeholt werden, wenn sie nicht oder nicht vollständig oder qualitativ  schlecht ausgeführt wurden.
Bei einer Häufung von nicht erledigten Hausaufgaben erfolgt eine schriftliche oder mündliche Benachrichtigung der Eltern. Hier gilt ein Richtwert von 3 unerledigten Hausaufgaben innerhalb eines kurzen Zeitraumes.

Auszug von den Grundsätzen der Hausaufgaben Grundschule Bungerhof-Hasbergen/Hasbergen

Kinderrechte

  • Alle Kinder dieser Welt  haben die gleichen Rechte.
  • Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie, liebe- und respektvolle Erziehung
  • Kinder dieser Welt haben das Recht auf Schutz vor Ausbeutung
  • Sie haben das Recht auf Bildung, auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
  • Kinder haben das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, der Kreativität
  • Haben das Recht zu spielen und sich zu erholen, sich zurück zu ziehen
  • Rechte der Familie auf Schutz
  • Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
  • Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, hier sind Sie unbedingt ernst zu nehmen
  • Recht auf Fürsorge, Liebe, Geborgenheit
  • Recht auf eine gesunde, vielfältige Ernährung
  • Recht auf Partizipation
  • Recht auf Meinungsäußerung, wobei Sie immer ernst zu nehmen sind!
  • Kinder haben das Recht, das ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  • Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt, Missbrauch
  • Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art und freie Entfaltung
  • Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  • Recht auf persönlichen Besitz, Eigentum
  • Kinder haben das Recht auf Freiheit und keine Not zu leiden